Um eine Zurücknahme der sogenannten „Extremismusklausel“ als Bedingung für den Erhalt von Fördermitteln zu erwirken, fand am 1. Februar bundesweit der „Aktionstag für Demokratie – gegen Misstrauen und Bekenntniszwang“ statt. Rund 1000 Organisationen und Einzelpersonen haben sich mit Protestschreiben an Ministerin Schröder und Bundeskanzlerin Merkel daran beteiligt.
Darüber hinaus fand im Rahmen des Aktionstags ein symbolischer „Streik“ sächsischer Initiativen statt: etliche Träger blockten gestern ihre Websites und verwiesen auf ihren Startseiten auf den Aktionstag. Sachsen ist das einzige Bundesland, welches die Klausel auch auf landeseigene Programme anwenden will.
Zum Hintergrund
Zahlreiche Träger von Projekten gegen Rassismus und Neonazismus sind derzeit mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundesfamilienministerium die Unterzeichnung einer so genannten "Extremismusklausel“ zur Bedingung für den Erhalt von Fördermitteln macht. Dasselbe gilt für aus dem Programm "Weltoffenes Sachsen" geförderte Träger in Sachsen.
Die Klausel beinhaltet nicht nur das eigene Bekenntnis zum Grundgesetz, sondern auch die Verpflichtung, sich „im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung Sorge zu tragen dafür, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“. Dies empfinden viele Träger als Misstrauen gegen ihre langjährige wichtige und vielfach auch mit Preisen ausgezeichnete Arbeit gegen menschenerachtende Einstellungen und rechte Ideologie.
Es gibt gute Gründe, gegen die Einführung dieser Klausel zu protestieren. Mit dem bundesweiten "Aktionstag für Demokratie - gegen Misstrauen und Bekenntniszwang" am heutigen 1. Februar 2011 forderten zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen die ersatzlose Streichung der "Extremismusklausel".
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