Am 14.06.2018 veröffentlichte der Bundesverband Mobile Beratung e.V. (BMB), der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. (VBRG) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) eine Pressemitteilung zu einem juristischen Gutachtens, welches belegt, dass die Sicherheitsüberprüfung von Demokratieprojekten durch die Verfassungsschutzämter mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar ist:
Auszug aus der Pressemitteilung:
"(...) Die Verbände fordern, die Förderung von Vereinen und Initiativen nicht an geheimdienstlichen Informationen von Verfassungsschutzämtern festzumachen. Vielmehr sollen Bund und Länder die Förderung an die gemeinsam mit den Bundesländern vereinbarten Qualitätsstandards sowie der bei Antragstellung vorliegenden Konzepte, Anträge und Verwendungsnachweise knüpfen.
Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, die das wissenschaftliche Gutachten erstellt hat, betont: „Die Grundrechtseingriffe, die einer Überprüfung und Versagung von Förderung aufgrund von Speicherungen beim Verfassungsschutz zugrundeliegen, sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Sie sind auch nicht verhältnismäßig.“
„Trägervereine und Mitarbeitende in Beratungsstellen sowie in der politischen Bildung sehen sich aktuell einem Misstrauen ausgesetzt, das sie nicht nachvollziehen können. Es ist völlig intransparent, was über wen und warum von welchen Verfassungsschutzämtern gespeichert wird. Von diesen Überprüfungen dürfen weder Förderung noch Personalien abhängen“, sagt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, als Sprecher der BAGD, einem bundesweiten Zusammenschluss von Initiativen, die sich für eine demokratische Kultur im Gemeinwesen und gegen Rechtsextremismus einsetzen.(...)"
Hier können die komplette Pressemitteilung sowie das Gutachten und eine Zusammenfassung des Gutachtens abgerufen werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesverbandes Mobile Beratung.