Berlin/Dresden. Mehr Fortschritt wagen, heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen! 100 Organisationen – u.a. auch das NDC – fordern eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

100 Organisationen haben am 25.01.2023 gemeinsam als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, übergeben.
Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt jedoch nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor. Eine Reform ist aber längst überfällig.
In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise auf Sozialer Status, Familiäre Fürsorgepflichten, Körpergewicht und Sprache ist daher dringend notwendig.
Das AGG ist außerdem nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche. Es muss daher ausgeweitet werden auf staatliches Handeln, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung wie beispielsweise „racial profiling“ angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten.
Auch ist das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierung in vielen Fällen zu schwierig. Seit Jahren fordern Expert_innen daher die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen.
Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie eine von 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich nun das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ gegründet, das die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasiertem Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt.
“Das breit aufgestellte Bündnis, das gemeinsam eine schnelle und tiefgreifende Reform des Gesetzes fordert, zeigt, dass Antidiskriminierung ein gesamtgesellschaftliches Thema ist. Der Schutz vor Diskriminierung ist zentral in einer demokratischen Gesellschaft. Dazu gehört neben präventiven Maßnahmen auch ein wirksames Antidiskriminierungsrecht, das für Betroffene durchsetzbar sein muss.”, sagt Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd.
Auch das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) hat an den Forderungen und der Ergänzungsliste mitgewirkt. „Ein reformiertes AGG legitimiert mehr als bisher die Bearbeitung des Themas Diskriminierung in Schulen, was unsere tagtägliche Arbeit ausmacht. Die staatliche Institution Schule erhält dadurch einen präzisen Veränderungsauftrag.“, so Vorstandsvorsitzender Ralf Hron des Netzwerk für Demokratie und Courage e.V.
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Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Seine Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung.
Kontakt
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Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) ist ein in 13 Bundesländern agierendes Netzwerk, in dem sich junge Menschen freiwillig für eine demokratische Kultur und gegen menschenverachtendes Denken engagieren. Bundesweit bildet das NDC Ehrenamtliche als Teamer_innen aus, die an Schulen und Bildungseinrichtungen Projekttage und Seminare zu Themen wie beispielsweise Vorurteile, Diskriminierung, Rassismus, Flucht und Asyl sowie Antisemitismus umsetzen. Ziel der jeweiligen Projekttage ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu mehr Zivilcourage und demokratischem Handeln zu ermutigen.